Prioritätenliste LAG SUT 2021
Bewertungsbogen SUT 2021
Im Falle einer Ablehnung oder Zurückstellung eines Vorhabens durch die LAG kann der Projektträger dennoch einen Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde stellen, um so den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg eröffnet zu bekommen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Förderung über LEADER und die LEADER-Richtlinie nur für Projekte möglich ist, welche sich auf der Prioritätenliste innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets befinden.
Projektträger von Vorhaben, welche die Lokale Entwicklungsstrategie nicht umsetzen, bzw. deren Vorhaben von der LAG begründet abgelehnt wurden, können dennoch einen Antrag auf Förderung bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) im Rahmen eines Aufrufes der Dorferneuerung (außerhalb LEADER) stellen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!