LAG Naturpark Saale-Unstrut-Triasland

Handlungsfeld 1:
Thematische und räumliche Vernetzung der Saale-Unstrut-Triaslandschaft als touristische Kultur- und Naturlandschaft.

Handlungsfeld 2:
Entwicklung und Belebung von Kommunen unter der Beachtung des demographischen Wandels.

Handlungsfeld 3:
Arbeit in der Region - Wertschöpfung in Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Tourismus und Dienstleistungen.

Der Weg von der Idee zum LEADER-Projekt

Es gibt viele engagierte Menschen in der ländlichen Region, die sich aktiv an der Gestaltung regionaler Prozesse beteiligen, die eine gute Idee haben, aber nicht genau wissen, wie sie diese verwirklichen können. Dabei kann Ihnen das LEADER-Management helfen und Ihnen beratend zur Seite stehen. Es prüft in den ersten Gesprächen, ob ein Vorhaben grundsätzlich über LEADER umsetzungsfähig ist, ob für die Verwirklichung Fördermittel beantragt werden können und – das ist das wichtigste Kriterium – ob das Vorhaben einem Handlungsfeld des LEADER-Konzeptes zugeordnet werden kann.

Dann wird das Vorhaben durch den Projektträger vor den LAG-Mitgliedern vorgestellt. Diese entscheiden über die LEADER-Passfähigkeit und über die Rangfolge in der Prioritätenliste. Die Prioritätenliste ist jährlich bis zum 10. November aufzustellen und dem Landesverwaltungsamt zu übergeben. Erst danach können die ausgewählten Projektträger bis zum 01. März des Folgejahres einen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle einreichen.

LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd

Handlungsfeld 1:
Begleitung des Prozesses der Stabilisierung und Gestaltung der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft unter Nutzung der natürlichen, landschaftlichen und historischen Ressourcen, der Erschließung neuer gewerblicher Tätigkeitsfelder und der Schaffung neuer Wertschöpfungsquellen.

Handlungsfeld 2:
Projekte zur Entwicklung und Belebung von Kommunen unter der Beachtung demografischer Entwicklungen durch Unterstützung von jungen Familien und Senioren sowie kommunalen und privaten Vorhaben zur Sicherung einer ausreichenden Infrastruktur, die einer tragfähigen Daseinsvorsorge dienen.

Handlungsfeld 3:
Bewahrung des regionaltypischen landschaftlichen, wirtschaftlichen siedlungs-topographischen, architektonischen und historischen Charakters durch Maßnahmen zum Erhalt, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, städtebauliche, architektonische und landschaftsgestalterische Neuordnung der Siedlungen, Bewahrung und Erschließung des bergbaulich-industriellen und militärhistorischen Erbes sowie Erhalt und Nutzung historisch wertvoller Gebäude.